Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. Ullmann & Welke GbR

Inh. Alexander Ullmann & Alexander Welke, Brahmsweg 4, 77767 Appenweier.

 

Lieferung

Lieferzeit sind in der Regel 1 bis 4 Wochen ab technischer Erklärung und Eingang der vereinbarten Vorauszahlung.

Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden erfüllt werden.

Unvorhergesehene Hindernisse wie Überdenken, Krieg, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Verzögerungen bei der Fertigstellung wichtiger Komponenten usw.. Lieferverzug unabhängig davon, ob sie bei uns oder bei einem unserer Lieferanten stattfinden, entbindet sie uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Lieferzeit überschritten wird. (hierzu wird der Kunde stets Informiert)

Unvollständige oder fehlerhafte Lieferungen berechtigen den Kunden nicht zu einer Reduzierung des Kaufpreises; Vielmehr behalten wir uns das Recht vor, die Lieferung kurzfristig zu ersetzen.

 

Angebote / Auftragsbestätigung / Vertragsabschluss

 

  1. a) Unsere Angebote sind immer unverbindlich, wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an Produktbeschreibungen und Bildern vorzunehmen. Die Änderungen und Nebenabreden sowie die Zusagen des regionalen Vertriebsleiters sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
  2. b) Offensichtliche Fehler oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen können von uns korrigiert werden. Rechtsansprüche aufgrund falscher Angaben, die eindeutig unseren anderen Verkaufsunterlagen widersprechen, können nicht entstehen.
  3. c) Auftragsbestätigungen müssen vom Käufer nach Erhalt bestätigt werden (einschließlich Angaben zu Mengen, Abmessungen und Farben). Mängel sind unverzüglich dem Verkäufer zu melden.
  4. D) Auftragsbestätigungen können sowohl schriftlich als auch mündlich vereinbart werden.

 

Eigentumsvorbehalt

  1. a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der gewerbliche Eigentümer das Eigentum an der Ware vor, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Bei Verträgen mit Auftragnehmern behält sich der Geschäftsinhaber das Eigentum an der Ware vor, bis alle Voraussetzungen für laufende Geschäftsbeziehungen erfüllt sind.
  2. b) Der Eigentumsvorbehalt bleibt im Falle einer Verjährungsfrist für die Ansprüche des Lieferanten unberührt.

 

Die folgenden Bedingungen gelten für die Ausführung der Montage.

1) Für die Montage werden normale Installationsbedingungen angenommen, die eine ungehinderte Installation ohne besondere zusätzliche Arbeit ermöglichen. Der Ausführungsort muss leicht zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Die Firma Ullmann & Welke GbR übernimmt keine Haftung für Schäden an Leitungen, Kabeln und anderen Gegenständen im Boden oder am Gebäude, die der Käufer ihm vor Beginn der Installationsarbeiten nicht mitgeteilt hat. Die Wiederherstellung von Gehwegen und / oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Installationsarbeiten liegt in der Verantwortung des Käufers. Wenn weitere Arbeiten erforderlich sind, können diese von uns oder einer vom Käufer bestellten Montagefirma gegen eine gesonderte Berechnung der vom Käufer oder der Montagefirma getragenen Arbeits- und Materialkosten durchgeführt werden.

2) Die Firma Ullmann & Welke GbR haftet nur für Schäden, die während der Installation in oder bei dem Käufer oder anderen Gegenständen des Käufers entstehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

3) Der Käufer muss für die Montage keinen Urlaub nehmen. Wenn der Käufer dies tut, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es seine eigene Entscheidung ist und dass dies für die Montage absolut nicht erforderlich ist. Dementsprechend wird für verschobene Montagetermine, aus welchen Gründen auch immer, keine Rückerstattung oder Urlaubsgeld oder dergleichen zurückerstattet.

4) Während der Installation wird die Terrasse oder der Parkplatz zur Baustelle und muss von Gartenmöbeln, Blumentöpfen oder Ähnlichem geräumt werden. Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die durch mangelnde Genehmigung entstehen. Das Schneiden von Pflanzen, Hecken und Bäumen sollte so erfolgen, dass die Baustelle frei zugänglich ist. Andernfalls sind zusätzliche Kosten aufgrund eines falschen Installationstages oder ähnlicher Kosten für das Schneiden der Pflanze durch den Lieferanten pro Stunde zu erwarten.

5) Der Anschluss von elektrisch betriebenen Lieferprodukten (zB LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren für Markisen usw. ) gehört nicht zum Auftrag der Ullmann & Welke GbR. Eine Aufgabe des Käufers ist es, Sie an das entsprechend Gewerk zu vergeben.

6) Für Baugruppen, die wegen schlechten Wetters verschoben werden müssen, besteht ausdrücklich kein Widerrufs- oder Schadensersatzanspruch. Danach wird die Montage vom Unternehmen durchgeführt, sobald die Wetterbedingungen dies zulassen. Die Verzögerungen, die sich aus mehreren gleichzeitigen Montagen ergeben können, die aufgrund schlechten Wetters nicht durchgeführt werden konnten, müssen jedoch berücksichtigt werden. Das Unternehmen erhält einen ähnlichen Zeitrahmen.

7) Spätere Änderungen sind nach der Bestellung nicht möglich (z. B. unterschiedliche Paneele, unterschiedliche Farben, unterschiedliche Größen, unterschiedliche Beschichtungen).

8) Terrassenmöbel, Blumentöpfe und ähnliches Zubehör müssen vom Käufer von der Baustelle entfernt werden. Ist dies nicht der Fall, übernimmt die Firma Ullmann & Welke GbR keine Haftung für Schäden (Möbel, Kübel,…)  die bei der Freilegung des Montageplatzes entstehen. 

 

Gewährleistung

Die Garantie unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen.

Beschwerden müssen schriftlich erfolgen.

Die Bildung von Kondenswasser in den Kanälen doppelwandiger Polycarbonatplatten kann nicht zu 100% ausgeschlossen werden. PMMA und Polycarbonat sind gas- und dampfdurchlässig. Die Eigenschaften des Materials und die Gewährleistung werden dadurch nicht beeinträchtigt. Drucklast sowie Schneelast: bis 125 kg / m².

Keine Garantie für Kondenswasser in den doppelwandigen Platten.

 

Baugenehmigung

Bestimmte Bauprojekte, insbesondere Terrassendächer und Wintergärten, erfordern möglicherweise eine Baugenehmigung. Da die Bauvorschriften von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, kann keine pauschale Erklärung abgegeben werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Baubehörde oder Gemeinde, ob und in welcher Form eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die Erteilung der Baugenehmigung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden oder des Auftraggebers. Die Konsultation eines Architekten oder Bauzeichner kann erforderlich sein, um Antragsunterlagen für die Terrassenüberdachung zu erstellen. Gerne stellen wir Ihnen alle Informationen zur Verfügung, die wir haben. Dach- oder Wintergartenzeichnungen oder eine statische Berechnung (Gebührenfrei) sind verfügbar.

 

Zahlungsbedingungen

Bei Bestellungen mit schriftlicher Auftragsbestätigung berechnen wir eine Anzahlung von 50%. Weitere 50% des Gesamtpreises werden bei Lieferung oder Fertigstellung fällig.

Alternativ ist eine vorzeitige Überweisung des vollen Betrags abzüglich einer Reduzierung um 2% möglich.

 

Abdichtung

Konstruktionsbedingt handelt es sich bei der Aluminiumkonstruktion um eine Regenrinne mit einer Neigung von 0 bis 2 ° Grad. Dies bedeutet, dass sich nach dem Regen möglicherweise Regenwasser in der Rinne befindet. Regenwasser beeinträchtigt weder die Lebensdauer noch die Effizienz der Terrassenüberdachung und ist daher kein Grund zur Beanstandung.

Wandanschlusswinkel, Wandanschlüsse und Windschutzelemente sind nur wasserdicht, alle anderen Anschlüsse sind spritzwassergeschützt. Die Versiegelung des Bodens in den Elementen muss vom Kunden vorgenommen werden.

 

Garantie

Schäden durch Stürme sind nicht Bestandteil der Garantie der Ullmann & Welke GbR. Wenden Sie sich im Schadensfall an Ihre Versicherung.

 

Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle unwirksamer Vereinbarungen oder Lücken im Vertrag, treten Bestimmungen, die dem Parteiwillen am nächsten kommen.